Anlieferrichtlinien Logistik

Um einen reibungslosen Wareneingang an den beiden Logistikstandorten der ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH zu gewährleisten, gelten für die Warenanlieferung bei ROFU die in folgendem Dokument festgehaltenen Richtlinien:

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I. Allgemeine Bedingungen

Um einen reibungslosen Wareneingang an den beiden Logistikstandorten der ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH (folgend ROFU genannt) zu gewährleisten, gelten für die Warenanlieferungbei ROFU folgende Richtlinien:

Der Lieferant stellt sicher, dassdie Lieferung hinsichtlich Güte, Beschaffenheit und Menge nicht zu beanstanden ist, sowie den Qualitätsanforderungen von ROFU entspricht.

Bei einer Zusammenarbeit des Lieferanten mit einem Dienstleister hat der Lieferant dafür Sorge zu tragen, dass diese Standards auch von diesem eingehalten werden.

Die Anlieferrichtlinien gelten in Ergänzung bestehender Verträge mit ROFU. Die Wareneingangskontrolle findet nach den Ausführungen in den „Allgemeinen Einkaufs-, Liefer-und Leistungsbedingungen (AEB)“Punkt 9 statt(in der aktuell gültigen Fassung).

Alle früher herausgegebenen Anlieferrichtlinien bzw. Versand-und Verpackungsvereinbarungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

II. Anlieferort

Die Lieferadressen und Kontaktadressen der beiden ROFU Logistikstandorte lauten wie folgt:

Logistikstandort Hoppstädten

ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH
Industriegebiet 3
D-55768 Hoppstädten-Weiersbach

Warenannahmezeiten:

Mo.-Do.
Fr.

Pause

07:00 – 15:00 Uhr
07:00 – 12:00 Uhr

09:30 – 09:45 Uhr
12:30 – 13:00 Uhr

Warenannahmezeiten Paketdienst:

Mo.-Fr.

07:00 – 12:00 Uhr

Kontakt

E-Mail
Kontakt
Tel.
Fax

[email protected]
Frau Pontius
+49 (0) 6782/ 105-810
+49 (0) 6782/ 105-888

Logistikstandort Ramstein

ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH
Pegulanstraße 1
D-66877 Ramstein-Miesenbach

Warenannahmezeiten:

Mo.-Do.
Fr.

Pause

07:00 – 15:00 Uhr
07:00 – 12:00 Uhr

09:30 – 09:45 Uhr
12:30 – 13:00 Uhr

Warenannahmezeiten Paketdienst:

Mo.-Fr.

07:00 – 12:00 Uhr

Kontakt

E-Mail
Kontakt
Tel.
Fax

[email protected]
Frau Wallbaum
+49 (0) 6782/ 105-765
+49 (0) 6782/ 105-766

III. Lieferavisierung

Alle Lieferungen sind vorab über die zuvor genannten Kontaktdaten anzumelden. Die Anmeldungerfolgt bevorzugt per E-Mail unter Angabe des Lieferanten, der ROFU-Bestellnummer, des Volumens (Anzahl Paletten), des Anlieferortes und des Anliefertages. Die Avisierung erfolgt mind. 2 Tage vor Anlieferung.

LIEFERUNGEN OHNE VORHERIGE ANMELDUNG WERDEN NICHT ANGENOMMEN.

Die mit ROFU vereinbarten Fixtermine und die oben genannten Warenannahmezeitensind bindend einzuhalten. Falls abgesprochene Liefertermine und -uhrzeiten nicht eingehalten werden können, sind diese umgehend anzukündigen.

IV. Anforderungen an die Packweise

Die Ware ist im Hinblick auf Verpackung und Ladungsträger so anzuliefern, dass bei üblicher Beanspruchung der Verpackung und der Ladungsträger die angelieferte Ware auch unter Einsatz von Fördertechnik ohne Beeinträchtigung eingelagert werdenkann. Waren, die in Kartons angeliefert werden, zeichnen sich durch einen geschlossenen Karton aus. Für den Fall, dass Anbruchkartons nicht vermieden werden können, sind diese deutlich zu kennzeichnen und sichtbar oben auf der Palette oder auf einer separaten Palette zu platzieren.Jede Sendungseinheit (Karton oder Palette) ist mit einem Etikett mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:

  • Absender mit Anschrift
  • Empfänger mit Anschrift
  • ROFU-Bestellnummer
  • Lieferscheinnummer
  • Auflistung des Inhalts(Packliste)
  • Paletten/Paketnummer (z.B. 1 von 10)

Die verwendeten Verpackungseinheiten (Innenkarton bzw. Umkarton) sind mindestens mit der Bezeichnung des beinhalteten Artikels, der GTIN des Einzelstücks, der GTIN der Verpackungseinheit und dem genauen Inhalt in Stück zu kennzeichnen.

Für Warenanlieferungen, außer denen, die per KEP-Dienstleister (Kurier Express Paket) erfolgen, gelten weiter folgende Rahmenbedingungen:

  • Die Sendungen sind palettiert anzuliefern. Als Ladungsträger sind Europaletten oder CHEP-Ladungsträger zu verwenden.
  • Die Anlieferung erfolgt auf Europaletten. Sind Einweg-Paletten unumgänglich, ist darauf zu achten, dass die Höhe des Gabel-Freiraums mindestens10 cm beträgt, da ansonsten eine Entladung nicht möglich ist.
  • Ausnahmen, wie Einwegpaletten oder eine lose unpalettierte Anlieferung, müssen zuvor schriftlich mit dem zuständigen Einkäufer abgesprochen sein.
  • Die Palettenhöhe bei artikelreinen Paletten beträgt max. 1,95m mit Holz (CCG2-Norm). Bei Nutzung von Zwischenpaletten zwischen mehreren verschiedenen Artikel auf einem Stellplatz ist diese Höhe nicht einzuhalten. Die Maximalhöhe je Stellplatz darf jedoch 2,40m nicht überschreiten.
  • Auf Europaletten gepackte Waren dürfen nicht über die Palette überstehen.

Packweise der palettierten Ware:

Sortenreinepalette

(1) sortenreine Palette

Sandwichpalette

(2) Sandwichpalette

Mischpalette

(3) Mischpalette

  1. Werden als logistische Einheiten Paletten verwendet, ist, sofern es die Bestellmengen ermöglichen, jede Palette sortenrein anzuliefern.
  2. Ermöglicht die Bestellmenge eines Artikels in Bezug auf Höhe und/oder Gewicht keine volle Auslastung der Palette, hat die Lieferung lagenweise sortenrein zu erfolgen. Diese sortenreinen Lagensind mittels Zwischenpalette zu trennen (Lagen-oder Sandwichpalette). Eine lagenweise Anlieferung ist nur möglich, wenn die Tragfähigkeit der darunterliegenden Artikel gegeben und eine Beschädigungsfreiheit der unteren Lagen gewährleistet ist.
  3. Ist aufgrund geringer Bestellmengen eine lagenweise Lieferung nicht möglich, werden Mischpaletten akzeptiert. Mischpaletten sind deutlich von außen als solche zu kennzeichnen.

Hinweise für Anlieferungen per KEP-Dienstleister:

  • Nicht mehr als 20 Pakete pro Bestellnummer bzw. nicht mehr als ein halbes Palettenvolumen (B*T*H: 60*80*100cm); Volumen darüber hinaus sind palettiert anzuliefern.
  • Sendungstücke sind nicht schwerer als 31,5 kg

Zusatz Gefahrgüter:

Generell ist bei der Anlieferung von Gefahrstoffen das entsprechend gültige produktkonforme Sicherheitsdatenblatt in der aktuell gültigen Fassung mitzuliefern. Die Kennzeichnung der Produkte nach der Gefahrstoffverordnung ist vom Lieferantendurchzuführen und laufend an die gültigen Bestimmungen der ADR anzupassen. Gefahrgüter sind grundsätzlich mit einem Gefahrgutzettel zu versehen.

VI. Restlaufzeit

Die mit ROFU vereinbarten verbindlichen Restlaufzeiten für Lebensmittel sind zwingend einzuhalten. Unter Restlaufzeit ist die Zeitspanne zwischen Anlieferungstag und Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) eines Lebensmittels zu verstehen.

Im Fall von Unterschreitungen der vereinbarten Restlaufzeit behält sich ROFU vor, die Ware zurückzuweisen. Je Artikel innerhalb einer Lieferung darf nur ein einheitliches MHD angeliefert werden. Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein, ist am Lieferschein und an der Ware ein Vermerk hierüber anzuführen.

VII. Tauschverfahren Ladungsträger

Für den Tausch gilt das handelsübliche Tauschverfahren (Zug um Zug). Getauscht werden handelsübliche Euro-Paletten in normal gebrauchs-und verkehrsfähigem Zustand. Der Palettentausch wird auf dem Frachtbrief dokumentiert. Palettenwerden nicht getauscht, wenn:

  • ein Brett fehlt oder schräg gebrochen ist,
  • ein Boden- oder Deckenrandbrett so abgesplittert oder angebrochen ist, dass ein Nagel oder ein Schraubenschaft sichtbar ist,
  • ein Klotz fehlt, so zerbrochen oder abgesplittert ist, dass die Vernagelung oder Verschraubungsichtbar ist,
  • nicht mindestens ein Identifikationszeichen (EUR-oder Poolhalterzeichen) der Palette/ Kiste vorhanden oder lesbar ist,
  • der Allgemeinzustand so schlecht ist, dass die Tragfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist oder Ladegüter verunreinigt oder beschädigt werden können.

VIII. Anforderungen an das Anlieferfahrzeug

  • Die LKW müssen eine Ladekantenhöhe von mindestens 1,10m, eine Ladenflächenbreite von mindestens 2,35m und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5t aufweisen. Die Laderaumhöhe beträgt mindestens 2,30m.
  • Die Anlieferung in Doppeldecker (-stock)-LKW oder in Kleinlastwagen/(Planen-) Sprinter oder anderen Kleinfahrzeugen ist nicht möglich. Die Annahme wird in diesem Fall verweigert.
  • Alle palettierten Anlieferungen müssen in Fahrzeugen erfolgen, die den direkten Zugriff auf die Ladefläche per Flurförderzeug oder Elektrohubwagen ermöglicht. Die Entladung muss über das Heck erfolgen. Ein seitliches Entladen ist nicht möglich.
  • Die Packstücke/Paletten müssen frei zugänglich sein und dürfen nicht durch Packstücke/Paletten für andere Empfänger verstellt werden. ROFU stapelt keine Ware um, die nicht für ROFU bestimmt ist. Sollten die Paletten durch andere Waren, Leerpaletten, Hubwagen usw. verstellt sein, wird ROFU die Anlieferung ablehnen.

IX. Anforderungen an den Lieferschein

Der Lieferschein ist dem Frachtbrief beizufügen oder befindet sich sichtbar an der Ware. Pro ROFU-Bestellnummer ist ein Lieferschein zu erstellen. Sollten mehrere Bestellungen bzw. Bestellnummern für einen Liefertermin ergehen, so ist die gleiche Anzahl an Lieferscheinen beizulegen. Ohne Lieferschein ist keine Entladung möglich. Jede Bestellung bzw. Bestellnummer muss auf einer separaten Palette angeliefert werden. Sollte die Menge einer Bestellung zu hoch für eine Palette sein, so sind entsprechend viele Paletten zu verwenden, damit die oben beschriebenen maximalen Maße pro Palette nicht überschritten werden. Die Anlieferung und Trennung mehrerer Bestellungen kann auch über Sandwichpaletten sichergestellt werden. Ein Vorablieferschein ist vor Anlieferung über den Einkauf zu kommunizieren. Vor der Entladung hat sich der Fahrer zunächst mit dem Frachtbrief im WE-Büro anzumelden. Bei fehlendem Lieferschein kann es zu Verzögerungen hinsichtlich der Entladezeit kommen. Folgende Informationen sind auf dem Lieferschein aufzuführen:

  • Anschrift des Lieferanten oder Versenders
  • exakte Lieferadresse (Ort an dem die Ware entladen wird)
  • ROFU-Bestellnummer unter der die Lieferung bestellt wurde
  • Lieferdatum (Datum, an dem die Lieferung erfolgen soll)
  • aufsteigende Positionszahl am Lieferschein
  • GTIN (ehem. EAN Code) und Lieferantenartikelnummer der jeweiligen Artikel
  • Mengeneinheit (z.B. Stück, Karton, …),
  • ggf. Inhalt pro Mengeneinheit (z.B.kg, Liter, …)
  • genaue Artikelbezeichnung
  • Anzahl der Lademittel bzw. Stellplätze

Teillieferungen sind auf dem Lieferschein kenntlich zu machen.

Akzeptierte Lieferscheinsprachen sind ausschließlich Deutsch und Englisch.

IX. Sonstiges

Es sind nur Verpackungsmaterialien zu verwenden, die in der Entsorgung keinen Sondermüll darstellen und nicht gesundheitsgefährdend sind.

Bei Nichteinhaltung der o.g. Anlieferrichtlinien behält sich ROFU vor den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.